Absatz eins,Mit dieser Verordnung werden die in der Tabelle unter Punkt A der Anlage angeführten Funkschnittstellen für Funkanlagen festgesetzt.
BGBl. II Nr. 92/2026
Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung 2026
Verordnung des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport betreffend die Festsetzung von Luftschnittstellen für Funkanlagen (Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung 2026 – FSBV 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Inhalt
Paragraph eins,
- Absatz 2,Die Anlage beinhaltet in der Tabelle unter Punkt A in
- Ziffer einsSpalte 1 die Art der Frequenznutzung,
- Ziffer 2Spalte 2 die Bezeichnung der Funkschnittstellen-Beschreibung,
- Ziffer 3Spalte 3 das Ausgabedatum sowie in
- Ziffer 4Spalte 4 die Nummer, unter welcher die Funkschnittstellen-Beschreibung notifiziert wurde.