BGBl. I Nr. 44/2026
Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende
Bundesgesetz über die Errichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende (Unterstützungsfondsgesetz – Alleinerziehende – UFG-AE)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
3. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Auflösung des Fonds
Paragraph 20,
Der Fonds kann nur durch Bundesgesetz aufgelöst werden.