BGBl. I Nr. 62/2026
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ändert über 60 Bundesgesetze, vor allem zur Budgetsanierung, und erlässt ein Paketsteuergesetz und ein Wald-Wasser-Resilienzgesetz. Kernpunkte sind höhere Alkoholsteuer, eine Paketsteuer für große Versandhändler, 24 % Körperschaftsteuer auf Einkommensteile über 1 Million Euro ab 2028, das Ende von Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale, die Pensionsanpassung 2027 und das Aus für das Testament vor Gericht.
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- Auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds gehen ab 2027 auch gesetzliche Haftungsansprüche von Arbeitnehmern gegen Dritte über, etwa gegen Auftraggeber von Scheinunternehmen. Der Zuschlag nach dem IESG ist ab 2027 auch für über 63-Jährige zu zahlen; alte Inkrafttretensparagrafen wandern ohne Inhaltsänderung in § 17a.
- In Kraft ab 30.07.2026 (§ 17a) bzw. ab 01.01.2027 (§ 11, § 12, § 14). Außer Kraft mit Ablauf des 29.07.2026 (24 §§).
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 523 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 561 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11839 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Inkrafttreten der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2017,
Paragraph 33,
Paragraph eins, Absatz eins, letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2017, tritt mit 26. Juni 2017 in Kraft und ist auf Insolvenzverfahren (Konkursverfahren, Sanierungsverfahren) anzuwenden, die nach dem 25. Juni 2017 eröffnet oder wieder aufgenommen (Paragraph 158, Absatz 2, IO) werden. Auf Insolvenzverfahren (Konkursverfahren, Sanierungsverfahren), die vor dem 26. Juni 2017 eröffnet oder wieder aufgenommen (Paragraph 158, Absatz 2, IO) wurden, sind die vor diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen weiterhin anzuwenden.