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BGBl. I Nr. 71/2026

kundgemacht 29.07.2026 RIS↗Parlament↗
Änderung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden
Rechtstracker AI Summary · BGBl. I Nr. 71/2026 · kundgemacht am 29.07.2026 Das Volksgruppengesetz zählt die sechs autochthonen Volksgruppen nun per Verfassungsbestimmung abschließend auf und macht aus dem jährlichen Förderbericht einen Volksgruppenbericht über ihre Lage. In Kärnten wird die zweisprachige Gerichtsbarkeit neu geordnet: Slowenisch ist an den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg zusätzliche Amtssprache, dort entstehen zweisprachige Kompetenzzentren für Parteien und Volksgruppenangehörige.

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Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Initiativantrag 936/A XXVIII. GP, Ausschussbericht 553 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11860 BlgBR

KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.

Kundmachung BGBl. I Nr. 71/2026× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) 13 § 0↗RIS↗
§ 47cneu
tritt in Kraft am 01.01.2027 · idF BGBl. I Nr. 71/2026 § 47c↗RIS↗

Zweisprachige Kompetenzzentren

Paragraph 47 c,

Bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten. Zweisprachig geführte Verhandlungen werden an den bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg durchgeführt. Am bisherigen Standort Eisenkappel werden Gerichtstage abgehalten.