Absatz eins,Die Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Paragraph 7, (1) Bundesvergabegesetz 2002 – BVergG, Bundesgesetzblatt , römisch eins Nr. 99.
BGBl. I Nr. 8/2026
Vergaberechtsgesetz 2026
Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ und das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz geändert werden (Vergaberechtsgesetz 2026)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9aufgehoben
Vergabebestimmungen
Paragraph 9,
- Absatz 2,Für Aufträge des Bundes an die Gesellschaft, sowie auf die Inanspruchnahme von Leistungen von Dienststellen des Bundes durch die Gesellschaft ist, auch wenn dies jeweils entgeltlich erfolgt, das BVergG nicht anzuwenden. Gleiches gilt für sonstige Rechtsträger, die im Alleineigentum des Bundes stehen.