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BGBl. Nr. 1/1920

kundgemacht 10.11.1920 RIS↗
Gesetz, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
Kundmachung BGBl. Nr. 1/1920× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Adelsaufhebungsgesetz 7 § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 10.11.1920 · idF BGBl. Nr. 1/1920 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.