BGBl. Nr. 1/1920
Gesetz, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Das Erfordernis des Adels als Bedingung für den Genuß von Stiftungen entfällt.