BGBl. Nr. 1/1920
Gesetz, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Paragraph 6,
Alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Vorschriften treten außer Geltung.