Absatz eins,Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.
BGBl. Nr. 1/1920
Gesetz, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7,
- Absatz 2,Mit seinem Vollzuge sind der Staatssekretär für Inneres und Unterricht und der Staatssekretär für Justiz betraut.