BGBl. Nr. 1/1920
Gesetz, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
römisch eins. Abschnitt.
Paragraph eins,
Ziffer eins Alle Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses Habsburg-Lothringen sowie aller Mitglieder dieses Hauses sind in Österreich für immerwährende Zeiten aufgehoben.
Ziffer 2 Verträge über den Anfall von Herrscherrechten über das Gebiet der Republik Österreich sind ungültig.