BGBl. Nr. 1/1920
Gesetz, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des Paragraph eins, im Widerspruch stehen, ist verboten. Eide, die dem Kaiser in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geleistet worden sind, sind unverbindlich.