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BGBl. Nr. 138/1921

kundgemacht 10.03.1921 RIS↗
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz, betreffend die Geltung gewisser zwischen dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie und Frankreich abgeschlossenen Staatsverträge für das Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der französischen Republik
Kundmachung BGBl. Nr. 138/1921× zu Verhältnis zwischen Österreich und Frankreich