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BGBl. Nr. 244/1921

kundgemacht 30.04.1921 RIS↗
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz, betreffend die Geltung gewisser Einzelverträge mit Belgien
Kundmachung BGBl. Nr. 244/1921× zu Einzelverträge mit Belgien

Änderungen durch diese Kundmachung

Einzelverträge mit Belgien neu § 0↗RIS↗