BGBl. Nr. 244/1921
Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und Unterricht und für Justiz, betreffend die Geltung gewisser Einzelverträge mit Belgien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu