BGBl. Nr. 60/1923
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Unterricht vom 24. Jänner 1923, betreffend die Prüfung der Tierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Veterinärdienste bei den staatlichen Behörden. (Tierärztliche Physikatsprüfungsordnung.)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
In jeder Stadt, in welcher sich eine medizinische Fakultät befindet, wird für die ärztliche besondere Prüfung eine eigene Prüfungskommission eingesetzt.