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BGBl. Nr. 393/1923

kundgemacht 24.07.1923 RIS↗
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen vom 18. Juli 1923 über die Art der Einzahlung der im Wirkungsbereiche des Patentamtes zu entrichtenden Gebühren.
Kundmachung BGBl. Nr. 393/1923×

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