Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 349/1926

kundgemacht 07.12.1926 RIS↗
Staatsvertrag zwischen Österreich und Preußen über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen.
Kundmachung BGBl. Nr. 349/1926× zu Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Bundes-, beziehungsweise Staatsangehörigen (BRD) neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 01.11.1926 · idF BGBl. Nr. 349/1926 § 3↗RIS↗

Paragraph 3,

Der Vertrag soll in Preußen und in Österreich 14 Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt.

Berlin, am 18. September 1925.