BGBl. Nr. 372/1927
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1927 über die Bildung einer Donauhochwasserschutz-Konkurrenz.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Paragraph 5,
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministern für Finanzen sowie für Handel und Verkehr betraut.