BGBl. Nr. 74/1930
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 1. März 1930, womit im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern und dem Rechnungshofe eine neue Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) erlassen wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8aufgehoben
Paragraph 8,
Anmerkung, aufgehoben durch Artikel römisch zehn, Absatz 2, Ziffer 3, der römisch fünf, Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1930,)