BGBl. Nr. 199/1930
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 1. Juli 1930 über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Protokolles, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg.
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