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BGBl. Nr. 300/1931

kundgemacht 08.10.1931 RIS↗
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 1. Oktober 1931, über den Beitritt des Irak zum Protokoll, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und bakteriologischen Mitteln im Krieg.
Kundmachung BGBl. Nr. 300/1931×

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