BGBl. I Nr. 106/1934
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 31. Jänner 1934, betreffend das Inkrafttreten der Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts und über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht.
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