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BGBl. II Nr. 240/1934

kundgemacht 21.09.1934
Verordnung des mit der Leitung des Bundesministeriums für Unterricht betrauten Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel und Verkehr sowie mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vom 12. September 1934, betreffend die von den ausländischen Studierenden an den Hochschulen zu entrichtenden Kollegiengelder, Unterrichtsgelder und sonstigen Zahlungen.
Kundmachung BGBl. II Nr. 240/1934×

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