BGBl. Nr. 391/1935
Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Rechnungshof über gerichtliche Erläge, die Ausfolgung von Geld und Geldeswert und die Behandlung der Wertsendungen an die Gerichte (Gerichtserlagsverordnung — GEV.).
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