BGBl. Nr. 13/1936
Kundmachung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, betreffend die abgeänderten schweizerischen amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen für Edelmetallwaren.
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.