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dRGBl. I S 2501/1939

in Kraft ab 01.01.1940 ALEX↗
Kundmachung dRGBl. I S 2501/1939× zu UGB×

Änderungen durch diese Kundmachung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) 49 § 0↗RIS↗
§ 651neu
in Kraft ab 01.01.1940 · idF dRGBl. I S 2501/1939 § 651↗RIS↗

Paragraph 651,

Sind mehrere Ausfertigungen eines an Order lautenden Konnossements ausgestellt, so können von dem Inhaber der einen Ausfertigung die im Paragraph 650, bezeichneten Wirkungen der Übergabe des Konnossements nicht zum Nachteil dessen geltend gemacht werden, der auf Grund einer anderen Ausfertigung gemäß Paragraph 648, die Auslieferung der Güter von dem Schiffer erlangt hat, bevor der Anspruch auf Auslieferung von dem Inhaber der ersteren Ausfertigung erhoben worden ist.