dRGBl. I S 573/1942
Änderungen durch diese Kundmachung
Gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte
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§ 15aneu
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§ 15bneu
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