dRGBl. I S 807/1938
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Paragraph 10
Annahme an Kindes Statt
Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen einem angenommenen Kinde und seinen Abkömmlingen einerseits und dem Annehmenden andererseits, solange das durch die Annahme begründete Rechtsverhältnis besteht.