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JGS Nr. 1305/1816

in Kraft ab 24.12.1816·kein Dokument in RIS
Kundmachung JGS Nr. 1305/1816× zu Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung neu