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RVBl. S 2/1944

in Kraft ab 26.01.1944·kein Dokument in RIS
Kundmachung RVBl. S 2/1944× zu Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen

Änderungen durch diese Kundmachung

Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen neu