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GBlÖ Nr. 161/1938

kundgemacht 07.06.1938
Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung zur Einführung des Gesetzes zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten im Lande Österreich vom 12. Mai 1938 bekanntgemacht wird.
Kundmachung GBlÖ Nr. 161/1938×

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