GBlÖ Nr. 161/1938
Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, wodurch die Verordnung zur Einführung des Gesetzes zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten im Lande Österreich vom 12. Mai 1938 bekanntgemacht wird.
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