GBlÖ Nr. 45/1940
Dritte Verordnung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich, GBl. für das Land Österreich Nr. 543/1939.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Der ... Anmerkung, gegenstandslos) kann die ihm nach Paragraphen 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.