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RGBl. Nr. 114/1878

kundgemacht 31.08.1878 RIS↗
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Legalisirung der von Gerichten oder Notaren ausgefertigten oder beglaubigten Urkunden im Verhältnisse zum Königreich Italien
Kundmachung RGBl. Nr. 114/1878×

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