RGBl. Nr. 43/1888
Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesetzes vom 30. März 1888 (R. G. Bl. Nr. 41), mit welchem strafgesetzliche Bestimmungen in Betreff der Sicherung der Unterseekabel getroffen werden, bekannt gemacht wird
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.