RGBl. Nr. 6/1889
Verordnung des Gesammtministeriums, enthaltend den I. Nachtrag zu dem in der Verordnung vom 24. April 1888 (R. G. Bl. Nr. 42) gegebenen Verzeichnisse der Staaten, welche der Kabelschutzacte vom 14. März 1884 beigetreten sind
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