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RGBl. Nr. 35/1910

kundgemacht 20.02.1910 RIS↗
Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, der Justiz und des Handels, über den Verkehr mit Tieren, tierischen Rohstoffen und Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, nach und aus Italien
Kundmachung RGBl. Nr. 35/1910×

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