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RGBl. Nr. 307/1917

kundgemacht 27.07.1917 RIS↗
Gesetz, mit welchem die Regierung ermächtigt wird, aus Anlaß der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen
Kundmachung RGBl. Nr. 307/1917×

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