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StGBl. Nr. 90/1920

kundgemacht 29.02.1920 RIS↗
Vollzugsanweisung der Staatsämter für Inneres und Unterricht sowie für soziale Verwaltung, mit der die Bedingungen für die Zulassung zum pharmazeutischen Studium teilweise abgeändert werden
Kundmachung StGBl. Nr. 90/1920×

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