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Kundmachungen zu Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers×
BGBl
BGBl. I Nr. 61/2022 Bundesgesetz kundgemacht 14.04.2022
Zivilverfahrens-Novelle 2022 – ZVN 2022
Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers7Achte GerichtsentlastungsnovelleaufgehobenASGG5Auslandstitel-Bereinigungsgesetz1Drittes Rückstellungsgesetz1ECG2EO1Ernennung fachmännischer LaienrichteraufgehobenFamZeitbG2GEG15GGG14GMG1GOG472GOG 19451JN211KBGG2Patentgesetz 19701RpflG2Rückgabegesetz1SDG13StVG3Wertpapierbereinigungsgesetz1ZPO435
RGBl. Nr. 372/1915 Verordnung kundgemacht 19.12.1915
Kaiserliche Verordnung über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers
Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführersneu