BGBl. Nr. 484/1919
in Kraft ab 23.10.1919
Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzes1
Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Inneres und Unterricht und des Staatsamtes für Justiz, im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern über die Aufhebung des Adels und gewisser Titel und Würden
Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzesneu