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Kundmachungen zu Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten×
BGBl
BGBl. I Nr. 2/1997 Bundesverfassungsgesetz kundgemacht 10.01.1997
2. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen und Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
B-VG31Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben BeschäftigtenaufgehobenMitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.neuPrivilegien und Immunitäten für internationale Organisationen1ÜG 19201
BGBl. Nr. 868/1992 Bundesverfassungsgesetz kundgemacht 30.12.1992
868. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929, des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Eisenbahntarifen, Post-, Telegraphen- und Telephongebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
B-VG2Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten2ÜG 19202
BGBl. Nr. 2/1920 Gesetz kundgemacht 10.11.1920
Verfassungsgesetz, betreffend den Übergang zur bundesstaatlichen Verfassung
Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten2Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns6
StGBl. Nr. 180/1920 Gesetz kundgemacht 25.04.1920
Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Eisenbahntarifen, Post-, Telegraphen- und Telephongebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigtenneu