Kundmachungen zu
Geo.××
281. Bundesgesetz: Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse.
Einziehung gerichtlicher VerwahrnisseneuGeo.6
264. Verordnung: Teilweise Änderung und Neuverlautbarung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.).
Geo.neu