Rechtstracker.at
Kundmachungen zu Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz××
BGBl
BGBl. Nr. 179/1953 Verordnung kundgemacht 12.12.1953
179. Verordnung: Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz.
Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Siebenten Rückstellungsgesetzneu