38. Bundesverfassungsgesetz: Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG)
Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler OrganisationenaufgehobenKSE-BVGneuVerwundetenmedaillengesetz1
173. Bundesverfassungsgesetz: Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen
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