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Kundmachungen zu Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge×
BGBl
BGBl. III Nr. 99/1998 Sonstiges kundgemacht 18.06.1998
99. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien
Amtssitz - UNIDO - InterimsabkommenaufgehobenAmtssitz - UNIDO - Zusatzabkommen - InterimsabkommenaufgehobenAmtssitz - Vereinten Nationen in Wien (UNO)neuPrivilegien und Immunitäten des Hilfswerkes für PalästinaflüchtlingeaufgehobenSoziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für FlüchtlingeaufgehobenZusätzliche Privilegien für Angestellte mit Dienstort in Österreichaufgehoben
BGBl. Nr. 355/1977 Sonstiges kundgemacht 07.07.1977
355. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge betreffend die Soziale Sicherheit der Angestellten beim Amt des Vertreters in Österreich des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge
Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlingeneu