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Kundmachungen zu Abkommen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen×
BGBl
BGBl. III Nr. 100/1998 Sonstiges kundgemacht 18.06.1998
100. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
Abkommen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten NationenaufgehobenAmtssitz - Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)neuAmtssitz - UNIDOaufgehobenAmtssitz - UNIDO - InterimsabkommenaufgehobenAmtssitz - UNIDO - Zusatzabkommen - InterimsabkommenaufgehobenAmtssitz - UNIDO (Ausdehnung)aufgehobenGemeinsamer Amtssitz UNO, UNIDO, IAEO – InterimsabkommenaufgehobenUNO-City - Amtssitz UNIDO und andere Ämter der UNOaufgehoben
BGBl. Nr. 464/1979 Sonstiges kundgemacht 22.11.1979
464. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationen
Abkommen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung und anderer Ämter der Vereinten Nationenneu