591. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol über die Festlegung der Höchstanzahl sowie über die Aufhebung der Kundmachung des Landeshauptmannes von Tirol über die Höchstanzahl der Fahrzeuge, für die Konzessionen zur Ausübung des mit Kraftfahrzeugen betriebenen Platzfuhrwerksgewerbes im Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck erteilt werden dürfen, durch den Verfassungsgerichtshof
VfGH-Aufhebung V d. Landeshauptmannes von Tirolneu