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Kundmachungen zu AußStrG××
BGBl
BGBl. I Nr. 111/2003 Bundesgesetz kundgemacht 12.12.2003
111. Bundesgesetz: Außerstreitgesetz – AußStrG
4. DVOEheGaufgehobenAngleichung familienrechtlicher VorschriftenaufgehobenAußerstreitgesetz - EinführungsgesetzaufgehobenAußStrGneuAußStrGaufgehobenNeuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes1Ort und Zeit der Anbringung von Rekursen in GerichtsverfahrenaufgehobenZPO1
RGBl. Nr. 208/1854 Gesetz kundgemacht 22.08.1854
Kaiserliches Patent, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch ein neues Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen eingeführt wird, welches im lombardisch-venetianischen Königreiche, in der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate am 1. November 1854, und in jedem der übrigen Kronländer mit dem Tage in Geltung zu treten hat, an welchem daselbst die Wirksamkeit der neuen Gerichts-Organisation beginnen wird
Außerstreitgesetz - EinführungsgesetzneuAußStrGneu