Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 1. März 1930, womit im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern und dem Rechnungshofe eine neue Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) erlassen wird.
Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, Verteidiger – AmtskleidaufgehobenVerordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht2
Verordnung des Justizministeriums, womit den Advokaten, Advokaturskandidaten und Verteidigern das Tragen eines Amtskleides gestattet wird
Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, Verteidiger – Amtskleidneu