258. Bundesgesetz: Baurechtsgesetznovelle 1990 — BauRGNov. 1990
BauRG271Verordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht5
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern und dem Finanzminister über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht
Verordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurechtneu