133. Kundmachung: Amtliches libanesisches Prüfungs- und Gewährzeichen für den Früchteexport
Amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen - LibanonaufgehobenAmtliches libanesisches Prüfungs- und Gewährzeichen für den Früchteexportneu
Kundmachung des Bundesministers für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler vom 13. Jänner 1934, betreffend die amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen der Republik Libanon für die Ausfuhr von Früchten.
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